Der EUGH hat ja schon häufiger und in dieser Woche verstärkt Urteile gegen in Deutschland geltendes Recht gefällt. Das pikante an der Sache: staatsrechtlich formal gilt das, was der EUGH sagt, selbst wenn der BGH oder der VerfGH etwas anderes sagt, und zwar auch rückwirkend (ich bin selbst schon Opfer dieser Regelung geworden). Formal haben sich die deutschen Gerichte an die EUGH-Urteile zu halten, müssen das aber nicht unbedingt nach Auffassung eines Staatsrechtlers.

Unsere ostdeutschen Bürger wird das nicht weiter wundern, denn das galt für sie ja auch schon: wer DDR-Recht befolgt hat, der wurde von der bundesdeutschen Bereicherungs- und Selbstgefälligkeitsjustiz schnell belehrt, dass das ein Fehler war. Wie du mir, Sodomie - also jetzt auch für alle Deutschen.

Allerdings sollte man dazu mal festhalten:

  1. Bereits jetzt werden ca. 80% der Gesetze nicht mehr in unseren überbezahlten Abnickerschwatzbuden gemacht, sondern von der EU. Unsere Abnickerschwatzbuden müssen das eigentlich nur noch formal abnicken, aber selbst damit scheinen sie überfordert zu sein, sind doch heute noch Gesetze aus den 1920er-Jahren in Kraft, die schon seit den 1990er-Jahren EU-rechtlich obsolet sind. Eigentlich sollten wir die überflüssigen Abnickerschwatzbuden abschaffen und das Geld zur Staatshaushaltsanierung verwenden.
  2. Die meisten damit verbindlichen Regelungen bislang wurden nicht von einer gewählten Abnickerschwatzbude gemacht, sondern von einem brüsseler Korruptionsapparat, auf den die Regierungen der Länder, vorzugsweise aber Lobbyisten mit offenem Portemonaie Einfluss haben. Ob sich die mit Kleinkriminellen gefüllte noch überflüssigere Selbstdarstellungsschwatzbude in Strassburg einige Einfluss verschafft, bleibt abzuwarten, dürfte aber allenfalls den Bestechungsgeldfluss aus Brüssel nach Strassburg umleiten. Demokratie ist derzeit eine glatte Lüge für das Systen, Demotatur wäre ein besserer Begriff.
  3. Das zentrale Prinzip eines Rechtsstaats - Rechtssicherheit - existiert nicht mehr. Das ist wohl die wichtigste Folgerung. Man kann sich in Gesetzen informieren, an was man sich zu halten hat, und meist wird das auch stimmen - aber in entscheidenden Fällen kann das auch völlig belanglos sein. Man hält sich an deutsches Recht - dann gilt das EU-Recht. Man hält sich an EU-Recht - deutsche Gerichte können sich auch sperren. Man hält sich an deutsches Recht und bekommt vor Gericht Recht - die berliner Abnickerschwatzbude kann auch EU-Recht jahrelang rückwirkend für geltend erklären, und man hat wieder die Arschkarte gezogen.

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