Vom Rechtsstaat zum Rechtlosigkeitsstaat
Author: Gilbert
21
Jan
Der EUGH hat ja schon häufiger und in dieser Woche verstärkt Urteile gegen in Deutschland geltendes Recht gefällt. Das pikante an der Sache: staatsrechtlich formal gilt das, was der EUGH sagt, selbst wenn der BGH oder der VerfGH etwas anderes sagt, und zwar auch rückwirkend (ich bin selbst schon Opfer dieser Regelung geworden). Formal haben sich die deutschen Gerichte an die EUGH-Urteile zu halten, müssen das aber nicht unbedingt nach Auffassung eines Staatsrechtlers.
Unsere ostdeutschen Bürger wird das nicht weiter wundern, denn das galt für sie ja auch schon: wer DDR-Recht befolgt hat, der wurde von der bundesdeutschen Bereicherungs- und Selbstgefälligkeitsjustiz schnell belehrt, dass das ein Fehler war. Wie du mir, Sodomie - also jetzt auch für alle Deutschen.
Allerdings sollte man dazu mal festhalten:
- Bereits jetzt werden ca. 80% der Gesetze nicht mehr in unseren überbezahlten Abnickerschwatzbuden gemacht, sondern von der EU. Unsere Abnickerschwatzbuden müssen das eigentlich nur noch formal abnicken, aber selbst damit scheinen sie überfordert zu sein, sind doch heute noch Gesetze aus den 1920er-Jahren in Kraft, die schon seit den 1990er-Jahren EU-rechtlich obsolet sind. Eigentlich sollten wir die überflüssigen Abnickerschwatzbuden abschaffen und das Geld zur Staatshaushaltsanierung verwenden.
- Die meisten damit verbindlichen Regelungen bislang wurden nicht von einer gewählten Abnickerschwatzbude gemacht, sondern von einem brüsseler Korruptionsapparat, auf den die Regierungen der Länder, vorzugsweise aber Lobbyisten mit offenem Portemonaie Einfluss haben. Ob sich die mit Kleinkriminellen gefüllte noch überflüssigere Selbstdarstellungsschwatzbude in Strassburg einige Einfluss verschafft, bleibt abzuwarten, dürfte aber allenfalls den Bestechungsgeldfluss aus Brüssel nach Strassburg umleiten. Demokratie ist derzeit eine glatte Lüge für das Systen, Demotatur wäre ein besserer Begriff.
- Das zentrale Prinzip eines Rechtsstaats - Rechtssicherheit - existiert nicht mehr. Das ist wohl die wichtigste Folgerung. Man kann sich in Gesetzen informieren, an was man sich zu halten hat, und meist wird das auch stimmen - aber in entscheidenden Fällen kann das auch völlig belanglos sein. Man hält sich an deutsches Recht - dann gilt das EU-Recht. Man hält sich an EU-Recht - deutsche Gerichte können sich auch sperren. Man hält sich an deutsches Recht und bekommt vor Gericht Recht - die berliner Abnickerschwatzbude kann auch EU-Recht jahrelang rückwirkend für geltend erklären, und man hat wieder die Arschkarte gezogen.
Willkommen in der Rechtsbeliebigkeit
Willkommen in der EUdSSR
Abgelegt in: Juristisches

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6 Kommentare for "Vom Rechtsstaat zum Rechtlosigkeitsstaat"
Es lebe die Rechtsunsicherheit, es leben die Rechtsverdreher - weissderhimmel, was die, wenn überhaupt, denken
Abnickerschwatzbuden
Hauptsache ist doch die Gültigkeit von § 188 StGB.
@2.Wilhelm: also, wenn man behauptet, die Frau XYZ sei eine furchtbar blöde Kuh und besser zum Hinternkratzen als zum Füllen des politischen Amtes ABC geeignet, gibts 3-5 Jahre Knast, wenn man sie aber überfällt und vergewaltigt, ist man deutlich früher wieder draußen (falls man überhaupt einfährt).
Da fällt einem doch die Entscheidung leicht (ggf. muss man nur warten, bis es dunkel ist, damit man den Anblick erträgt).
Aber ich glaube, ich habe mich geirrt. Es reicht offenbar noch nicht mal mehr zum schwatzen. Vermutlich muss man demnächst bei Parlamentsreden ähnlich verfahren wie bei wissenschaftlichen Arbeiten: suchen auf
http://www.parlaments_rede_plagiat_finder.de
wenn man sie aber überfällt und vergewaltigt, ist man deutlich früher wieder draußen (falls man überhaupt einfährt).
“Umpf!”, keine Ahnung, da müsste ich mal bei dem liberalen Anwalt nachfragen, durch welchen ich über die Existenz von § 188 StGB aufgeklärt wurde.
Grüß Göttle Beinand.
Nr. 2 & 3: Der §188 StGB bezieht sich auf §186 StGB. Und dort heißt es: »… wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, …«. Mit anderen Worten heißt das, man muss ja nur den Beweis führen, dass die Frau XYZ eine furchtbar blöde Kuh ist und besser zum Hinternabkratzen taugt. Was sich rhetorisch genussvoll ausweiden ließe. Für besagte Frau des politischen Lebens könnte sich das Berufen auf §188 StGB als grandioser Schuss nach hinten entwickeln.
MfG
Hans
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