Kürzlich noch hat mich Konblogger Wilhelm auf § 185 StGB (oder war’s ein anderer ? Eigentlich egal, Juristen verstehen außer von der Stellung überhöhter Rechnungen eh nichts von Mathe) hingewiesen, deshalb würde ich nie behaupten, dieser oder jener sei ein arrogantes Arschloch.

Das wäre ja beleidigend und strafwürdig, obwohl einfach zu beweisen, aber eben oberhalb des Intellekts von Juristen, deshalb sollte man es lassen.

Ich möchte das an eine Beispiel erläuern. Da gibt es den Experten für alles und auch alles andere, Herrn Bosbach von der CDU (kann auch ein anderer sein, die sind eh austauschbar). Der sagt also zu Affenganistan im Radio: “blah blah blah blah …“, worauf der Interviewer fragt, wie er denn zu der Einschätzung komme. “Ja, da sind wir Politiker auf die Beratung duch Spezialisten angewiesen … blah blah blah…“. Nun war der Interviewer (ausnahmenweise) auch mal nicht auf die Kartoffel gefallen und entgegnete “Aber der Pressesprecher der Wehrmacht Bundeswehr hat dazu folgendes in der Pressekonferenz mitgeteilt ….“, was natürliche dem blah blah des Herrn Bosbach (oder wer immer das auch war) widersprach: Worauf dieser antwortete “Sie können doch nicht von mit verlangen, den Worten eines simplen Oberstleutnants zu vertrauen, wenn ich auch hiermit seine Kompetenz nicht in Zweifel stellen möchte. Meine Gesprächspartner sind …. blah blah blah (politisch ernannte Offizieren. Die Wehrmacht Das Heer Die Zirkustruppe sind auch nicht mehr das, was sie mal waren).

Da schoß mir doch spontan ein Gedanke mit dem Inhalt “…selten dämliches arrogantes A..h…” nebst einer ganzen Reihe Details, die man sich als logischer Denker so durchaus denken kann, durch den Kopf. Muss ich jetzt mein Gehirn verklagen ? Oder kann das auch Herr B. oder wer immer das war?