von Gilbert Brands
28 Jan
Kürzlich noch hat mich Konblogger Wilhelm auf § 185 StGB (oder war’s ein anderer ? Eigentlich egal, Juristen verstehen außer von der Stellung überhöhter Rechnungen eh nichts von Mathe) hingewiesen, deshalb würde ich nie behaupten, dieser oder jener sei ein arrogantes Arschloch.
Das wäre ja beleidigend und strafwürdig, obwohl einfach zu beweisen, aber eben oberhalb des Intellekts von Juristen, deshalb sollte man es lassen.
Ich möchte das an eine Beispiel erläuern. Da gibt es den Experten für alles und auch alles andere, Herrn Bosbach von der CDU (kann auch ein anderer sein, die sind eh austauschbar). Der sagt also zu Affenganistan im Radio: “blah blah blah blah …“, worauf der Interviewer fragt, wie er denn zu der Einschätzung komme. “Ja, da sind wir Politiker auf die Beratung duch Spezialisten angewiesen … blah blah blah…“. Nun war der Interviewer (ausnahmenweise) auch mal nicht auf die Kartoffel gefallen und entgegnete “Aber der Pressesprecher der Wehrmacht Bundeswehr hat dazu folgendes in der Pressekonferenz mitgeteilt ….“, was natürliche dem blah blah des Herrn Bosbach (oder wer immer das auch war) widersprach: Worauf dieser antwortete “Sie können doch nicht von mit verlangen, den Worten eines simplen Oberstleutnants zu vertrauen, wenn ich auch hiermit seine Kompetenz nicht in Zweifel stellen möchte. Meine Gesprächspartner sind …. blah blah blah (politisch ernannte Offizieren. Die Wehrmacht Das Heer Die Zirkustruppe sind auch nicht mehr das, was sie mal waren).
Da schoß mir doch spontan ein Gedanke mit dem Inhalt “…selten dämliches arrogantes A..h…” nebst einer ganzen Reihe Details, die man sich als logischer Denker so durchaus denken kann, durch den Kopf. Muss ich jetzt mein Gehirn verklagen ? Oder kann das auch Herr B. oder wer immer das war?
4 Kommentare for "Das würde ich doch nie machen …"
Bonsoir Gilbert,
es waren wohl die §§ 186,188 im StGB. Wobei eigentlich jeder, der darüber stolpert, einen grundsätzlichen Fehler macht. Man kann einer gewissen weiblichen Politikerin in gehobener Stellung zum Beispiel nachsagen, dass sie ebenso schön wie nützlich für Deutschland ist. Was zwar ein vernichtendes Urteil darstellt. Als Beleidigung aber absolut nicht nachzuweisen ist.
Dann wäre da vielleicht noch der gentechnische Totalausfall, ebenfalls in gehobener Stellung, dessen pure Existenz man getrost als Ressourcenverschwendung hinstellen kann. Ohne seinen Namen zu nennen. Jeder kann sich denken, wer gemeint ist. Und die o.a. Paragraphen sind einmal mehr nicht anzuwenden.
Macht Spaß, nicht?
MfG
Hans
Hallöchen,
ne, macht keinen Spaß. Wenn ich schon wieder das Geseiere über “die neue Afghanistan-Strategie” höre und dann sehe, was inzwischen hier abgeht …
Es macht vor allen Dingen deshalb keinen Spaß, weil jeder, der nicht mehr von Mama aufs Töpfchen gesetzt werden muss, sich genau ausrechnen kann, wie das weitergeht, und am Schluss Recht behält.
Kann man eigentlich gegen die Regierung wetten? Ließe sich da nicht ein schwunghafter Handel mit Politikderivaten aufbauen?
Salü Hans, es ist ja nun bekannt, dass man mir u.a. mittels § 188 StG den Schnabel verbieten wollte, weshalb ich nun aus eigener Erfahrung sagen kann, dass Rechtsanwälte dabei wohl auch zwischen Zeilen lesen und ihre Interpretation, ja selbst vom Autor zitierte Eigenbezeichnungen ihrer Mandanten dann als Begründung heranziehen.
Im Prinzip könnte man (nach meiner Erfahrung) auf alle Konjunktive, “?”-Zeichen und höfliche Umschreibungen verzichten, also Behauptungen aufstellen und Klartext reden.
Ach ja, das Schnabelduell ist inzwischen verpufft, ich ließ einen Anwalt für mich tätig werden und habe danach nichts mehr gehört. Da eine wichtige Frist verstrichen ist, dürfte nun auch nichts mehr kommen.
Bonjour Wilhelm,
da kenne ich jetzt leider den Fall nicht. Aber locker aus der Hosentasche orakelt, würde ich mal schätzen dass der Betreffende wenig Interesse dran hat, den Fall in der Öffentlichkeit breit getreten zu sehen.
Bonjour Gilbert,
in der Bundesrepublik geht doch das gleiche Spiel ab, wie in den Staaten. Obama kriegt nichts, aber auch gar nichts, von dem umgesetzt was er vollmundig versprochen hat. Das wusste ich bereits vor der Präsidentenwahl und ich wusste wer es wird. Auch den Ausgang der Bundestagswahl konnte sich jeder schon vorher ausrechnen. Ziemlich seltsamer Zustand für Demokratien. Oder nicht?
Dass die BRD-Regierung weiterhin Soldaten nach Afghanistan schicken wird, ist so klar wie Kloßbrühe. Das machen die so lange, wie es der Kriegsherr - sprich US-Regierung - verlangt. Bei Vasallen gehört sich das so.
Jetzt weiß ich nicht, inwieweit der Derivatehandel der Börsen- oder einer anderen Aufsicht unterliegt. Aber falls ja, wäre jede Wette gegen die Bundesregierung Insiderhandel. Also verboten. Aber in Großbritannien gibt es Wettbüros, da kann man buchstäblich auf alles wetten. Gegen die Bundesregierung würde man allerdings auf eine schlechte Quote kommen. Die sind da auch nicht doof.
MfG
Hans
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