von Gilbert Brands
4 Feb
dürften selbst die hinreichend viel gehört haben, die lediglich die schwarz-weiß Version der überaus bunten Historie kennen, die offizielle Propaganda-Historiker wie Guido Knopp verbreiten. Nun kann man sich auch mal in der Realität anschauen, was die Nazis damit meinten.
Das Bundesfinanzministerium kauft nun schon zum zweiten Mal gestohlenes Gut auf, um hinterzogene Steuern einzutreiben. Rein formal bildet die Bundesregierung damit höchst offiziell eine kriminelle Vereinigung mit dem Ziel, illegal beschaffte Dinge zum eigenen Profit zu verwerten, und das “Bundesfinanzministerium” sollte mit Fug und Recht in “Bundeshehlereiministerium” umbenannt werden, denn es eignet sich gestohlenes Eigentum (Kontendaten) ausländischer Banken widerrechtlich an (Definition der Hehlerei siehe ->hier).
Interessant auch die Begründung für diese Straftat: “der Bund hole sich doch nur zurück, was ihm ohnehin gehöre“, so die Argumentation von Leuten wie Schäuble und Gabriel, die ihnen im Völkischen Beobachter wohl den “Ehrentitel” Gesinnungsjuden eingebracht hätten. Nun kann man natürlich durchaus dafür sein, die Daten zu kaufen, um die Steuerhinterzieher zu fassen, rechtlich bleibt es aber dabei, dass nicht ein Dieb einem anderen Dieb etwas gestohlen hat, sondern ein Dieb einer oder mehreren nichtdeutschen Banken, die streng in Übereinstimmung mit ihren Landesgesetzen operieren, Daten aus deren Besitz. Dass eine Regierung diese Daten gerne besitzen möchte, um sie für sich auszunutzen, ist durchaus verständlich, aber noch lange keine Begründung für eine selbst in diesem Land strafbare Handlung. Mit dem gleichen Recht könnte beispielsweise auch die Saudi-Arabische Regierung von Dänemark verlangen, den Karikaturisten Westergaard umgehend zu köpfen, weil er dort zur Todesstrafe verurteilt würde und dänische Gesetze in diesem Zusammenhang belanglos seien.
Das widersinnige an der Angelegenheit ist die Betonung des Rechtsstaates in reichlich dubiosen Situationen: um Menschenleben zu retten, ist es unzulässig, überführte Entführer (und Mörder) unter Druck zu setzen, mögliche Massenmorde z.B. durch Abschuss entführter Flugzeuge zu begrenzen oder aufgrund eines Verfahrensfehlers freigekommene Straftäter schlicht wegzusperren. Morde, Vergewaltigungen usw. muss der Bürger aus “rechtsstaatlichen Gründen” aushalten, aber um des Profits wegen ist jedes Mittel recht. Um des Geldes wegen geht man über Leichen oder auch über Rechtsgrundsätze oder Rechtsstaatlichkeit - eben genau eines der wesentlichen Bilder, mit dem die Nazis ihre Rassenhetze in den Köpfen zu verankern trachteten, um postwendend ebenfalls die Rechtsstaatlichkeit auf dubiose Art über Bord zu werfen.
Die Implikationen dieses staatlichen Handelns sind vielfältig:
Und um mal das Recht beiseite zu lassen: wenn dieser Staat die ergaunerten Steuergelder sinnvoll im Sinne der Bürger einsetzen würde, hätte ich durchaus Verständnis, die Steuerflüchtigen auch in dieser Form an den Eiern zu packen. Indess - der Staat tut genau dieses nicht, sondern verschleudert den größten Teil des Geldes ziemlich sinnlos (derzeit deutet sich ja schon wieder an, dass in Kürze die Milliarden “für Griechenland” fließen werden, weil sich die Großbanken, allen voran die Superstümperinstitute “Landesbanken” mal wieder maßlos verzockt haben. Weitere Milliarden für Banken, deren unfähige Manager und zum Schutz geschmierter Politiker - und das Volk soll den Gürtel enger schnallen). Ich falle da statistisch wohl ziemlich aus dem Rahmen, wenn ich nicht mit Ätsch und Schadenfreude auf einen ertappten Steuersünder reagiere, sondern durchaus sehr großes Verständnis für den Geldexport habe und allenfalls neidisch darauf bin, per gesellschaftlicher Position gar keine Möglichkeit zu solchem Tun zu haben.
14 Kommentare for "Vom “internationalen Finanzjudentum”"
NACHTRAG:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
ich bin ein wenig erstaunt und finde es überaus bedenklich, von Ihrer Seite nichts zu dem wohl schon beschlossenen Kauf gestohlener Daten durch den Finanzminister zu hören. Eine Einmischung in die Führung der Amtsgeschäfte der verantwortlichen Politiker steht dem Staatsoberhaupt nicht zu, so lange diese auf der Grundlage der Verfassung und des geltenden Rechts erfolgen, doch dieser Fall ist hier längst überschritten. Bei den gestohlenen Daten, die vom Ministerium gekauft werden sollen, handelt es sich um Daten aus dem Eigentum einer auf der Grundlage der geltenden Gesetze eines westlichen demokratischen Staates operierenden Bank. Der Diebstahl von Daten ist hier ebenso wie in der Schweiz ein Straftatsbestand, und der Ankauf gestohlener Gegenstände zur eigenen gewinnbringenden Verwertung hier ebenso wie in der Schweiz als Hehlerei und damit ebenfalls als Straftatsbestand zu betrachten. Eine Ausnutzung der Daten, sollten sie ohne Zutun der Regierung öffentlich werden, ist sicher statthaft, aber nicht das Begehen einer Straftat, um in den Besitz dieser Daten zu gelangen. Dass es sich hier gewissermaßen um eine Wiederholungstat handelt, begründet wohl weniger ein Gewohnheitsrecht der Bundesregierung, rechtswidrige Handlungen zu begehen, sondern eher den Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Wie für den Bürger, so muss auch für die Regierung die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze vor kurzfristigem Profitstreben stehen. Ich bitte Sie daher dringend, diese gesetzwidrigen Vorhaben der Regierung als solche öffentlich zu benennen, damit die Regierenden wieder zu Vernunft und auf den Boden der Gesetze kommen. Ich behalte mir vor, gegen die Bundesregierung Strafanzeige im obigen Sinne zu erstatten, wohl wissend, dass ein solches Unterfangen bei dem in der Republik herrschenden Filz im Justizwesen keinerlei Aussicht auf Prüfung besitzt.
Als besorgter Bürger um den Zustand dieser Republik verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
(email versandt am 4.2.2010)
Du nimmst uns Schweizern die Arbeit ab. Leider sind die Eidgenossen nicht mehr Manns genug, die Gesslers dorthin zu befördern, wo sie hingehören, ins Gefängnis nämlich. Die Schweizer Regierung schweigt und die Beamten triumphieren; sie wollen in die EU und alles nach unten nivellieren mit Ausnahme ihrer Gehälter. Mir stinkt das!
Warum konsultiert eine deutsche Regierung, ehe sie zum Hehler wird, nicht das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
NACHTRAG: ok, kostet 55 Cent, also versuchen wir es. Dies geht heute raus:
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Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung der Bundesregierung, gestohlene Daten von putativen Steuerhinterziehern zu kaufen
Antrag:
Das Bundesverfassungsgericht möge beschließen: der Ankauf einer CD mit gestohlenen Daten über mögliche Steuerstraftäter ist verfassungs- und rechtswidrig
Begründung:
So weit aus den Meldungen der Regierungen ersichtlich, handelt es sich bei den Daten um gestohlene Daten aus dem Eigentum einer Schweizer Bank. Die Schweiz ist ein demokratischer Rechtsstaat mit entsprechenden Rechtsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland. Der Diebstahl von vertraulichen Daten ist in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland ein Vergehen nach StGB und als schwerer Diebstahl und Veruntreuung anzusehen. Der Ankauf gestohlener Daten zur eigenen gewinnbringenden Verwendung erfüllt den Straftatbestand der Hehlerei. Die Bundesregierung macht sich durch den Ankauf der CD strafbar im Sinne des StGB.
Die bestohlene Bank operiert, so weit von hier aus zu beurteilen, voll konform mit den Gesetzen der Schweizer Republik. Dass die Schweizer Gesetze der Deutschen Regierung in Teilen nicht gefallen, ist verständlich, darf jedoch keinesfalls als Begründung für die Unterstützung von Straftaten in der Schweiz durch aktive Beteiligung verwendet werden. Dass mittels der Daten Steuerhinterzieher dingfest gemacht werden können, ist ebenfalls unbestritten, jedoch ebenfalls keine Begründung für die Unterstützung von Straftaten in der Schweiz durch aktive Beteiligung. Im Sinne des Rechtsstaatsprinzips ist das berechtigte Interesse der Bundesrepublik an den Daten zweitrangig und ein Erwerb verfassungs- und rechtswidrig.
Aus dem Erwerb einer anderen CD durch die frühere Bundesregierung resultiert kein „Gewohnheitsrecht“. Im Gegenteil operiert die Bundesregierung durch den Wiederholungsfall gewissermaßen bereits als kriminelle Vereinigung, da der Wiederholungsfall ein eindeutiges Signal an weitere mögliche Diebe enthält.
Ergänzender Eilantrag:
Das Bundesverfassungsgericht möge in einer einstweiligen Verfügung den Erwerb der Sache untersagen, bis ein Entscheid in der Hauptsache getroffen ist.
Grüß Gott Beinand.
Zitat: »Warum konsultiert eine deutsche Regierung, ehe sie zum Hehler wird, nicht das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.«
Das ist erstens keine Verfassungsfrage, sondern eine an das Strafgesetz. Zweitens habe ich so meine Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht wirklich über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht und nicht bestimmten Interessen den Vortritt lässt. Bekanntlich hat sich das Bundesverfassungsgericht durch die Annahme des Lissabonvertrages selbst entmachtet. Aber das nur nebenbei.
Hier folgt ein Kommentar, den ich auch in meinem eigenen Blog geschrieben habe. Die Diskussionen mit allen möglichen Vorwürfen gehen am Thema vorbei, wie ich finde.
Nicht dass ich neuerdings ein Fan der BRD-Politik geworden wäre. Dass die nachweislich korrupt ist, müssen wir nicht extra diskutieren. Auch nicht über die mittlerweile eklatanten Schieflagen in vielerlei Hinsicht, wie Ihr schon ausführt. Trotzdem habe ich ein gewisses Verständnis für die Entscheidung, die Daten zu kaufen.
Natürlich hat der Ankauf gestohlener Daten ein wahrnehmbares G’schmäckle. Das könnte Nachahmungstäter ermutigen, mal schnell das eigene Konto frisch zu machen. Aber trotzdem wird Heinrich Kieber (Liechtenstein-Affäre) von Interpol gejagt und vom BND irgendwo auf der Welt versteckt. Dem aktuellen Dieb wird es nicht anders ergehen. Das müssen Datendiebe auch bedenken, wenn sie den CD-Rohling einlegen. Also gibt es neben der üblichen Hemmschwelle noch eine weitere. Denn wer möchte schon gerne die nächsten paar Jahre oder eventuell auf Dauer auf der Flucht leben?
Wenn die BRD die Daten kauft, macht sie sich gewissermaßen zu einem Hehler. Schon klar. Aber das kann man nicht mit dem Ankauf von gestohlenen Gütern gleichsetzen, wie weiter oben geschehen. Denn auf der anderen Seite implizieren die Daten eine Art Kronzeugenaussage in Sachen Straftaten. Es geht ja hier nicht um Sparer, die ihr Geld wegen besserer Verzinsung in die Schweiz geschafft haben, sondern es geht um Steuerhinterziehung. Und die ist zumindest hierzulande kriminell.
Aber jetzt denken wir mal in die andere Richtung: Die BRD kauft die Datenscheibe nicht, weil sie so etwas wie Rechtsstaatlichkeit suggerieren möchte. Das könnte im Umkehrschluss signalisieren, dass die BRD Steuerhinterziehung nicht mehr in dem gebotenen Maße verfolgt. Womit ein Präzedenzfall oder Präjudiz geschaffen wäre, auf den sich andere Steuerhinterzieher berufen könnten. Denn wenn diejenigen die ihr Geld am Fiskus vorbei in die Schweiz schaffen nicht mehr verfolgt werden, warum dann alle anderen Steuersünder? Ein guter Anwalt könnte seine Klienten dann unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Sicherheit raushauen.
Es geht an der Stelle auch nicht darum, den Schweizern die Butter vom Brot zu stehlen. Wenn die bessere Anlagemöglichkeiten bieten, warum dann nicht Geld in die Schweiz transferieren? Aber bitte erst nach Entrichtung der Steuern, denn wir müssen alle unsere Steuern bezahlen.
Übrigens: Interessanterweise möchten jetzt auch Österreich und sogar die Schweiz an den Daten auf der Silberscheibe partizipieren.
MfG
Hans
Grüß Gott Gilbert,
nicht dass ich Deine Verfassungsbeschwerde nicht beifällig zu würdigen wüsste. Aber gegen welchen Artikel des Grundgesetzes wird denn verstoßen?
MfG
Hans
Hallo Hans,
Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Ob und durch welchen Artikel das abgedeckt ist, ist mir eigentlich schnurzegal. Vermutlich ist das VfG ohnehin der falsche Ansprechpartner, sondern eine Staatsanwaltschaft der richtige Adressat. Angesichts der Seilschaften ist aber das VfG vermutlich die einzige juristische Instanz, die sich überhaupt trauen könnte, gegen die Politik aufzumupfen. Staatsanwälte bearbeiten vermutlich nur noch Verkehrsdelikte, bevor sie das Schreiben überhaupt ganz lesen konnten.
Egal was dabei rauskommt, irgendeine freche Antwort müssen die mir aber schon schicken. Hat dann immerhin ein paar Euro Verwaltungskosten verursacht.
Bezüglich der Sache als solcher sollte man vielleicht besser mal drüber nachdenken, was wirklich dahinter steckt. Sind die Leute um den Rollstuhlfahrer wirklich so unglaublich blöd, dass sie zunächst mal alles in der Presse breittreten, statt alles im Hinterzimmer abzuwickeln ? Oder ist das Ganze ein Fake, die CD die Bedienungsanleitung für den neuen Rollstuhl und das Ziel nur das Aufscheuchen einiger Leute, die sich nun selbst in die Pfanne hauen ? Und wie verzweifelt muss die Lage eigentlich schon sein, wenn diese Fritzen zu Mitteln greifen, die ihnen Hehlertitel und weiteren Hass einbringen ?
Gilbert, vermutlich wird die Sache so ausgehen wie die Anzeige, die ich 2003 an Generalbundesanwalt Kai Nehm schickte. Darin hatte ich George W. Bush und Tony Blair Anzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges angezeigt. Zurück bekam ich eine Ablehnung in einem Formschreiben, in dem noch nicht einmal auf die Punkte in meiner Anzeige eingegangen wurde. Statt dessen wurden Punkte behandelt, die ich gar nicht erwähnt hatte. Mit anderen Worten: Es ist denen völlig wurscht.
Dass die Daten-CD ein Fake sein könnte, habe ich auch schon vermutet. Allerdings könnte man so eine Nummer in hundert Jahren nur einmal durchziehen. Und in ähnlich gelagerten Fällen nähme niemand mehr den Umstand ernst.
MfG
Hans
Wohl so wie ->hier, als ich auf meine Anfrage eine Werbebroschüre für Osram und Philipps bekommen habe.
NACHTRAG:
Nach Art 93 Abs. 1 GG könnte das Verfassungsgericht doch der richtige Ansprechpartner in dieser Sache sein. Mal abwarten.
Hallo Gilbert,
die als Werbebroschüre getarnte Antwort war eventuell ein Hinweis darauf, wer hinter der ganzen Sache steckt. Vielleicht wollte Dir der Amtsdiener nur einen Tipp geben.
Dass Du mit Art. 93 Abs. 1 weiterkommst, glaube ich nicht. Der bezieht sich auf das Grundgesetz. Die geschäftsmäßige Handlung eines Bundesministeriums müsste dem gemäß gegen einen GG-Artikel verstoßen. Aber warten wir’s ab.
MfG
Hans
NOCH’N NACHTRAG
Die Bundesjustizministerin hält den Vorgang ebenfalls für rechtlich bedenklich. Es ist eigentlich erstaunlich, dass man die nicht vorher gefragt hat.
@.Hans: die Wahrscheinlichkeit für einen irgendwie messbaren Erfolg dürfte in der Tat etwa in der Größenordnung derjenigen für das Aufhalten der Judenverfolgung in der NS-Zeit liegen. Andererseits: wenn das nicht auf irgendeine Art gerichtlich geklärt wird, kann man Schäuble & Co. zukünftig als “Hehler” bezeichnen. Die könnten dann höchstens gegen den Begriff klagen, was je nach Art der Formulierung aber durchaus vom Amtsgericht abgeschmettert werden könnte, und dann wäre der Ehrentitel offiziell. OK, auch wieder nur Worte, untergräbt aber weiter das System, und vielleicht ist dann doch irgendwann der Kulminationspunkt erreicht, von dem Wilhelm immer träumt.
Bitte nicht vergessen, daß die Staatsanwaltschaft in der BRD weisungsgebunden ist(durch sogenannte Politiker). Somit haben sich fast alle Möglichkeiten erledigt. Die BRD ist kein richtiger Staat(keine Verfassung), sondern seit 1990 eine GMBH mit 25000€ Eigenkapital(HRB 51411-Frankfurt am Main) und ca. 1.6 Billionen€ Schulden.
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