Wie berichtet, soll nun doch das Grundgesetz für die Betreuung der dauernden Sozialhilfeempfänger Langzeitarbeitslosen geändert werden. Dabei wäre es sehr sinnvoll, auch den Art. 14 GG zu ändern:

Art 14 GG.

(2) Eigentum ist strafbar.

(3) Restlose entschädigungsfreie Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit unumgänglich.

Macht die Sache doch viel einfacher und hat bei der derzeitigen Ansammlung putativer Krimineller in Parlamenten und Regierung auch ausgezeichnete Aussichten auf Erfolg.