von Gilbert Brands
8 Feb
Wie berichtet, soll nun doch das Grundgesetz für die Betreuung der dauernden Sozialhilfeempfänger Langzeitarbeitslosen geändert werden. Dabei wäre es sehr sinnvoll, auch den Art. 14 GG zu ändern:
Art 14 GG.
…
(2) Eigentum ist strafbar.
(3) Restlose entschädigungsfreie Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit unumgänglich.
Macht die Sache doch viel einfacher und hat bei der derzeitigen Ansammlung putativer Krimineller in Parlamenten und Regierung auch ausgezeichnete Aussichten auf Erfolg.
4 Kommentare for "Grundgesetzänderung"
“Wer Eigentum erwirbt, wird mit dem Tode durch den Strang bestraft”. Das würde dem lieben Geissler entgegenkommen.
Pierre-Joseph Proudhon (1840):
“Eigentum ist Diebstahl!”
…aber mach Dir nichts draus, “Diebstahl” geistigen Eigentums ist heutzutage voll normal.
Das isses eben heute, Wilhelm. Abkupfern und das als normal empfinden, und morgen fragt sich die ganze Feuilletonwelt, ob sie nun schwanger ist oder nicht, und wenn ja, ob von ihrer Freundin oder ihrem Wellensittich, und du kannst dann bloggen, dass von deiner Flieferstaffel derzeit keiner fehlt, was dir dann 50 neue Abonnenten einbringt, und im nächsten Jahr warten wir dann alle gebannt auf ihre große Biografie “Mein Leben am OCR-Scanner”. Die Welt ist dümmer als 2 Kilo Watt, wenn man die Würmer und Muscheln berücksichtigt.
Das isses eben heute, Wilhelm. Abkupfern und das als normal empfinden,…
Ja, ja, ja…, genau auf das wollte ich hinaus und auch darüber hinweg darauf aufmerksam machen, dass nichts neues mehr entsteht (eine andere Meinung hier), wenn Diebstahl Normalität und zugleich (hier schließe ich den Kreis zu Deinem ursprüglichen Posting) auch der Anreiz zur Anstrengung (banal: Geld verdienen!) überflüssig wird.
So, jetzt muss ich die Wellies füttern - ich habe dem Schwarm angewöhnt, dass es abends ab 20h eine Extraportion Hirse gibt…, die gewöhnen sich sehr schnell an so etwas.
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