Heute darf man in Texte offenbar hineininterpretieren, was man will, oder anders ausgedrückt, jeder darf alles so falsch verstehen, wie es gerade benötigt wird, um dem Inhaber einer anderen Meinung etwas politisch unkorrektes anzuhängen.

Zu portieren ist das auch recht einfach: einmal in irgendeiner Gazette oder einer Internetseite untergebracht, dient der vorsätzliche Unfug als Multiplikator, auf den sich dann reihum alle Qualitätsmedien und anderen Nachrichtenverbreiter beziehen, manchmal sogar rekursiv, was weitere Verfälschungen der Sache durch Verwechseln der Kommentatormeinung mit den Fakten nach sich zieht.

Um die Weihnachtszeit hatte das mal wieder den Papst getroffen, der ja angeblich gegen Homosexuelle vom Leder gezogen hat. Hat er natürlich nicht (->hier oder ->hier).

Wie leicht es tatsächlich ist, bei dem steigenden Unverständnis für die Deutsche Sprache jemand etwas Unrichtiges zu unterstellen, demostriert derzeit der PI-Blog. Opfer ist die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Nicht das ich viel für unsere Politiker übrig hätte, aber der Wahrheit sollte man schon die Ehre geben. So beantwortet Frau Zypries eine Anfrage bezüglich Vorkommnissen auf den Palästina-Demonstrationen mit den Worten

…unser Grundgesetz gewährleistet die Demonstrations- und Meinungsfreiheit als Grundrechte. Das hat zur Folge, dass sich in Deutschland grundsätzlich alle Menschen frei äußern dürfen. Bis zur Grenze der Beleidigung, Volksverhetzung oder Leugnung des Holocausts sind Meinungsäußerungen zu ertragen, auch wenn man sie inhaltlich nicht akzeptiert.

PI interpretiert das so

Zypries: Holocaust-Leugnung muss man ertragen

und zitiert anschließend noch den Text des entsprechenden Strafrechtsparagrafen § 130 StGB gegen Volksberhetzung.

Können die eigentlich kein Deutsch?

Offensichtlich nicht, was wohl auch auf den größeren Teil der Kommentatoren zutrifft. Erst Kommentator Nr. 17 (und nach ihm noch einige andere) erkennt korrekt

Ich bin sprachlos, anscheinend kann PI nicht mehr lesen. Da steht doch ganz klar BIS ZUR GRENZE DES….. Löscht die Meldung mal besser ganz schnell und heimlich wieder!

und Kommentator Nr. 37 bringt es auf den Punkt

Ein herrlicher Beitrag, der wieder mal beweist, dass man bei jeglichem Medium selbst denken muss, weil überall mal die berüchtigten Enten auftauchen.
Überschriften lesen reicht halt nicht um informiert zu sein.

Das Interpretationsspielchen wird jedoch wohl noch eine Weile weitergehen. So sagt der Gesetzestext

(1)  … Schriften (§ 11 Abs. 3) [Anmerkung: darunter fallen auch Symbole], die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, … öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, …. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder …

(4) … wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

Wie missverständlich diese Sätze bereits die Juristen sein können, zeigt die Geschichte der Anti-Nazi-Symbole. Im Gesetz steht nämlich nicht ein grundsätzliches Verbot der Verwendung von NS-Zeichen (oder besser gesagt: nach einer langen Reihe anderer Nutzer auch von den Nationalsozialisten verwendeten Zeichen), sondern die Verwendung muss schon mit einem entsprechenden Zweck verbunden sein, was bei Anti-Nazi-Symbolen objektiv nicht vorliegt (strikt würde auch bedeuten, dass deutsche Museen ziemlich leer würden, das alte Vasen wie diese hier zu zerschlagen wären). Allerdings wurde der Bundesgerichtshof benötigt, um das festzustellen und die unteren Gerichtsebenen und die Staatsanwaltschaften darauf hinzuweisen, dass man sorgfältig zu lesen und nicht voreilig zu schließen habe.

Der nächste Interpretationsstreit bahnt sich möglicherweise hier an, weil pro-palästinensiche Demonstranten das Hakenkreuz in Verbindung mit Israel verwendet haben.

Nun zeugt es sicher nicht gerade von historischer Sensibilität, ausgerechnet in Verbindung mit dem jüdischen Staat Israel solche Symbole ans Licht zu holen, und juristische Gedanken haben sich die Initiatoren vermutlich auch nicht gemacht, fragen sie doch im Zweifelsfall eher den nächsten Imam als einen Rechtsanwalt, was erlaubt ist und was nicht. Was damit gemeint sein könnte, lässt sich schon vermuten: nicht nur in den Augen der islamischen Welt, auch bei vielen Menschen anderer Kulturkreise und selbst bei manchen Israelis ist das Gesamtverhalten Israels inzwischen recht grenzwertig, was man in Wort und Bild zum Ausdruck bringen kann.

Meinungsäußerungen sind zu ertragen, auch wenn man sie nicht teilt“, so unsere Justizministerin. Und so werden sich voraussichtlich die Gerichte damit zu beschäftigen haben, ob es zu den zulässigen Meinungsäußerungen gehört, grenzwertige Verhaltensweisen auch durch grenzwertige Symbolik zu markieren.